Entlastungsleistungen: Was ist das eigentlich?
Jede Person ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, vorausgesetzt man wird zu Hause gepflegt und die Pflegebedürftigkeit wurde bereits festgestellt. Für die Inanspruchnahme braucht kein weiterer Antrag gestellt werden.
Der zur Verfügung gestellte Betrag kann unterschiedlich genutzt werden Ziel ist immer, den oder die zu pflegende Person so lange es geht, im gewohnten häuslichen Lebensumfeld zu begleiten und zu betreuen.
Besteht der Pflegegrad schon länger, ohne dass seitdem der monatliche Anspruch für Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € in Anspruch genommen wurde, addiert sich der Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse. Dadurch kann sich die Leistung über ein ganzes Jahr ansammeln und bis zum 30.6. des Folgejahres übertragen werden. Danach verfällt der gesammelte Betrag.
Für Menschen mit einem Pflegegrad und den daraus resultierenden Einschränkungen kann, die die Bewältigung des Alltags und der Hausarbeit zu einer großen Herausforderung werden. Gewohnte Arbeiten werden zu einer täglichen Herausforderung, alles fällt schwer. Es ist nicht mehr so leicht sich zu bücken oder sich zu strecken.
Einfache alltägliche Reinigungsarbeiten, wie das das Waschen und Bügeln der Wäsche, oder auch das Zubereiten der Mahlzeiten wird zu einer kraft und zeitraubenden Tätigkeit, so dass kaum Zeit und auch Kraft für die schönen Dinge des Lebens bleiben.
Oftmals ist der Ehepartner oder die Kinder der einzige Bezugspunkt des Hilfsbedürftigen. Diese geben ihr Bestes, kommen aber auch oftmals an ihre Grenzen.
Wir sorgen dafür, dass Sie einfach mal eine verdiente Auszeit bekommen und entlastet werden, um neue Energie und Kraft zu tanken. Rufen Sie uns an und klären Sie mit uns Ihren individuellen Bedarf.